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   VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21 (https://dejure.org/2022,15258)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2022 - 88-IV-21 (https://dejure.org/2022,15258)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 88-IV-21 (https://dejure.org/2022,15258)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20

    Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Gericht zu einem Zeitpunkt entscheidet, zu dem der Betroffene mit einer Entscheidung noch nicht zu rechnen brauchte (vgl. zum Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1532/20 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Die Frage, welcher Zeitraum angemessen ist, kann nicht abstrakt bestimmt werden, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19

    Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - juris Rn. 2 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 1968, BVerfGE 24, 23 [25]; Beschluss vom 7. Juli 1955, BVerfGE 4, 190 [192]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 55-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 59-IV-19
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
  • BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 63-IV-22

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Unterbrechung

    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 18. Mai.

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 53-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22

    Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes

    sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 39-IV-22
    Indes zeigt es nicht auf, welchen konkreten Vortrag das Gericht im streitgegenständlichen Verfahren übergangen haben könnte bzw. dass die angegriffene Entscheidung hierauf beruhen soll (vgl. insoweit SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 29-IV-22

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels Begründung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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